Lagercodex der De-Schola-Pugnator

 

  1. Entscheidungsgewalt
  2. Alle endgültigen Entscheidungsfragen trifft Martin Ederer (Chef der Fechtschule)
  3. Sollte dieser Verhindert sein obliegen Entscheidungen im Bereich:

    Lagerorganisation und sonstiges                        Vera Joosten und Magdalena Ederer

    Feldschlachten/Waffen/Außenstelle München     Quirin Schwegler

 

  1. Verpflichtungen
  2. Wer ein bestimmtes Lager vorschlägt ist angehalten auch auf diesem zu erscheinen.
  3. Werden vom Veranstalter Arbeitsleistungen angefordert hat sich jeder damit einzubringen sofern es jedem möglich ist
  4. Sind Aufführungen oder Shows gebucht müssen diese von den Entsprechenden Darstellen aufgeführt werden (Sofern der Veranstalter daran nichts ändert)
  5. Jeder Mitlagernde hat die vorgelegte Teilnehmerbestätigung auszufüllen und anzuerkennen

 

  1. Lagerkostenpauschale
    1. Ein Verpflegungsbeitrag ist vor jedem Lager zu entrichten

            Dieser Wird zukünftig von allen Beteiligten per Lastschrift eingezogen um den vergangenen Aufwand zu vermeiden

            In Ausnahmefällen kann dies bei einer vorherigen Lagerbesprechung geändert werden

  1. Bei höheren Einkaufskosten legt der Verantwortliche die Rechnungen offen

        Und der Verpflegungsmehraufwand ist zu entrichten.

  1. Bei niedrigeren Einkaufskosten behält sich die De-Schola-Pugnator vor diesen überbleibenden Verpflegungsbeitrag einzubehalten für zukünftige Ausflüge/Ausrüstung
  2. Bei Kurzfristiger absage kann der bereits entrichtete Verpflegungsbeitrag nichtmehr erstattet werden.

 

  1. Lagerverpflegung
  2. Essenswünsche

        Fragen, Wünsche, Unverträglichkeiten bei Vera Joosten melden möglichst

 

  1. Essenskosten

        Für die Verpflegung ist die obengenannte Lagerkostenpauschale (3.) zu entrichten

        b.1    Essen sowie Alkoholfreie Getränke/ Bier/ Radler sind in diesem Preis inbegriffen

        b.2    Alkoholische Getränke (Schnäpse, Met, Whisky etc.) ist mitzubringen/anzufragen

 

  1. Kochen und Essenszeiten

         c.1    Kochhelfer sucht sich der Koch bei Notwendigkeit dem ist nachzukommen

         c.2    mitkochen kann wer nachfragt wer möchte

         c.3    Gekocht wird so das das essen Abends bis spätestens 19.00 Uhr fertig ist

         c.4    An Lagertagen sind an 2 festen Mahlzeiten teilzunehmen

         Frühstück von 8.00 bis 11.00 Uhr                   Abendessen von 19.00 bis 20.30 Uhr

         Ausnahme besteht für die Nachtwache des Vortages

         c.5    Während der Mahlzeiten stehen jederzeit Brot, deftiger aufschnitt sowie Obst und Gemüse auf den Tischen,

                  Süßes/  unauthentisches ist in der Futterkiste zu finden

 

  1. Abspühlreglungen

        d.1    Wer Kocht Spült nicht ab

        d.2    wird zeitnah nach den Mahlzeiten erledigt (Anziehen von Tieren vermeiden)

        d.3    morgens (die Becher und Tischgarnituren sowie Restgeschirr)

                mittags (nach dem Frühstück auch die Becher der Vorherigen Nacht)

                abends (Nach dem Essen bei Rest Helligkeit)

 

  1. Lagerverhalten über den Tag
    1. Geregelter Ablauf

            Ab Marktbeginn IST DAS INFOBRETT ZU BEACHTEN UND ZU BENUTZEN

            a.1    Zu beginn jeden Tages ist vor Marktbeginn (zwischen 9 und 10 Uhr) eine Tagesbesprechung angesetzt,

                    diese dient der Allgemeinen Information

            a.2    Im Notfall können jederzeit 5-Minuten Besprechungen einberufen werden

            a.3    Lagerbesucher (Familie und Freunde) sind frühzeitig anzukündigen

            a.4    Das Lager darf nie Leerstehen

            a.5    Jeder muss die Möglichkeit habe auch eine „Marktrunde“ zu drehen

                    - Es kann nicht jemand immer und manche nie das Lager verlassen

 

  1. Ordnung auf dem Lager (Ab Markteröffnung)

         Das Lager ist jederzeit nach außen vorzeigbar und ansehnlich zu halten

         b.1.   Keine sichtbaren Plastik- und Glasflaschen

         b.2    Wer Müll sieht (Plastik, Glas, Zigarettenstummel etc.) räumt diesen auch weg

 

  1. Das Lager soll der zeitlichen Darstellung angepasst sein

         c.1    Keine offensichtliche Handybenutzung (Chatten, Telefonieren, Spielen)

         c.2    Nichtraucherlager tagsüber

                 ausnahmen: hinter den Zelten oder abseits des Lagers erlaubt.

 

  1. Lagerchallenges

        d.1    Während der morgentlichen Lagerbesprechung gibt der Gesprächsführer eine

                Tagesaufgabe mitteilen, diese kann nach belieben erfüllt werden

        d.2    wer am Jahresende die meisten Challenges gewonnen hat bekommt eine kleine Ehrung für die mühen.

 

  1. Besuch

         e.1    Ist möglichst früh anzukündigen um Punkt a) berücksichtigen zu können

         e.2    Besuch egal ob Fremde, Familienmitglieder oder Freunde werden stehts Gastfreundlich behandelt,

                 dies beinhaltet das Anbieten von Getränken.

 

  1. Gäste

        f.1     Kurzfristige Übernachtungsgäste können nur bedingt untergebracht werden

        f.2     Tagesgäste werden angehalten sich was das Essen angeht selbst zu versorgen

 

  1. Touristen

        g.1    auch wenn sie manchmal nerven werden stets freundlich behandelt

        g.2    jeder sollte sich elementar mit den Rüstungen/Waffen und Fellen auskennen

         Entsprechende Kenntnisse sind selbstständig vorab einzuholen

        g.3    Touristen werden bis auf die Essenszeiten immer bei Interesse informiert und auf später verwiesen

 

  1. Kinder

       h.1    Um sichtlicher Umgang mit Waffen

       h.2    Kein Harter Alkohol vor der Abenddämmerung

       h.3    Bier ist ab mittags in Maßen erlaubt

 

  1. Festes Mitglied der Lagergemeinschaft

       i.1     jedes angehende Mitglied hat 5 Probelager zu absolvieren

                 diese können auf unbestimmte Zeit erfolgen

       i.2     sind die Lager absolviert wird zu Saisonende während der Besprechung

                 von allen Vollmitgliedern über die Aufnahme der Anwärter abgestimmt

       i.3     Diese Abstimmung muss Einstimmig sein, sollte eines der Mitglieder sein

                 Vetorecht wahrnehmen wird der Gruppenchef ein extra Gespräch einleiten


  1. Lagerverhalten in der Nacht (Nachtwache)

        Um Nachtruhe zu gewährleisten wird gebeten ab 3 Uhr morgens die Lautstärke auf eine Zimmerlautstärke zu senken.

  1. Eine Nachtwache wird ab 8 Leuten gestellt
  2. Die Nachtwache sollte nach Möglichkeit alle Sinne beisammenhaben um gegebenenfalls angemessen reagieren zu können
  3. sollte keine Nachtwache gestellt werden sind die Waffen und Rüstungen bei Nachteinbruch in den Zelten sorgsam zu verstauen
  4. die Nachtwache wird in 2 Schichten aufgeteilt und findet immer zu 2. Statt
  5. die erste Nachtwache selbst beginnt ab Marktende und endet um 4 Uhr morgens
  6. die zweite Nachtschicht ist ab 4 Uhr zu besetzen und löst demzufolge ab.

 

 

  1. Waffen
  2. Berechtigte Träger von Waffen

       a.1    ausschließlich Mitglieder der Fechtschule ist es erlaubt Waffen raus zu geben.

 

  1. an Ausstellung interessierte

       b.1.   Kindern ist der Umgang mit Blankwaffen nur unter Aufsicht erlaubt

       b.2.   offensichtlich betrunkenen (Touristen/Lagernden) ist keine Waffe zu geben

 

  1. Feldschlachten/ Training/Schaukämpfe/Shows

        c.1.   Teilnahme nur mit 0,0 Promille Grenze

        c.2    eine Abweichung ist ausschließlich durch Absprache mit dem Chef

 

  1. Lagerhunde
    1. Auf Lagern

        a.1    mitgenommenen Hunde sind an der Leine zu halten

        a.2    anwesende Lagerhunde haben immer Vorrang

         a.3    Fehlverhalten von allen anwesenden Lagernden ist zu unterbinden 

 

  1. Besucherhunde

      b.1    Besucherhunde müssen zuvor angemeldet werden

      b.2    bei fehlverhalten von Hunden oder Besuchern im Umgang mit Hunden ist dem Chef zu melden

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